Die Wasser- und Bodenverbände haben laut Satzungen folgende Aufgaben
- Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
- Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
- Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
- Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
- Schutz von Grundstücken vor Hochwasser.
- Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushaltes,
- Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung.
- technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer,
- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen. Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
- Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.